Die Vergütung der Rechtsanwälte ist seit 1. Juli 2004 bundeseinheitlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich primär nach dem so genannten Streitwert.

Eine Erstberatung kostet jedoch für Verbraucher einmalig je Angelegenheit maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer.

Vor Beginn einer Zusammenarbeit wird mit jedem potentiellen Mandanten ein ausführliches Gespräch geführt, in dem seine Probleme und Ziele besprochen werden. In diesem Gespräch wird auch geklärt, welcher Vorschuss für die Tätigkeit geleistet werden und in welcher Art und Weise die Abrechnung erfolgen soll - entweder auf Grundlage der gesetzlichen Grundlage (RVG) oder als Honorar- oder Pauschalvereinbarungen vor. Pauschalvereinbarungen bieten sich beispielsweise bei übersichtlichen, kurzfristig einer Lösung zuführbaren Problemen an. Honorarvereinbarungen, d.h. eine Abrechnung nach Zeitaufwand, ist vornehmlich in Beratungsmandaten sachgerecht.
Unternehmen können uns als externe Rechtsabteilung durch den Abschluss von Dauermandatsvereinbarungen in Anspruch nehmen.

In Abhängigkeit von Ihrem persönlichen Rechtsschutzversicherungsvertrag ist der allergrößte Teil der möglicherweise anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten abgesichert. Gern klären wir für Sie die Frage des Versicherungsschutzes.

Sollten Sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel und keine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie einen so genannten Beratungsschein beantragen und beim ersten Gespräch in der Kanzlei vorlegen. Diesen erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.

In gerichtlichen Verfahren besteht ferner die Möglichkeit, für die Klage oder für die Verteidigung gegen eine Klage Prozesskostenhilfe zu beantragen. Voraussetzung dafür ist neben Ihrer finanziellen Bedürftigkeit, dass Ihre Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg verspricht.